Allgemeine Geschäftsbedingungen

Silvester Exclusiv · Saison 2026/2027
Stand: 29. September 2026

1. Veranstalter, Vertragspartner und Geltungsbereich

1.1 Veranstalter und Vertragspartner für die von uns angebotenen Eintrittskarten, Veranstaltungspakete und gebuchten Zusatzleistungen ist BMGS Production OÜ, Harju maakond, Tallinn, Lasnamäe linnaosa, Pae tn 25-47, 11414 Tallinn, Estland; eingetragen im estnischen Handelsregister unter der Registernummer 14874412, vertreten durch das Vorstandsmitglied Jurijs Vorobjovs. Kontakt: info@silvester-exclusiv.de, Telefon +49 231 13063479. Nachfolgend „Veranstalter“ oder „wir“.

1.2 Diese AGB gelten für die Veranstaltung „Silvester Exclusiv / Звёздный Новогодний Бал“ vom 31. Dezember 2026 bis zum 1. Januar 2027 im RomAntik, Burgweg 16, 44145 Dortmund, und für die bei uns hierzu gebuchten Leistungen. Sie werden nur Bestandteil eines Vertrags, wenn sie vor Vertragsschluss wirksam einbezogen wurden. Bereits abgeschlossene Verträge werden durch die Veröffentlichung einer neuen Fassung nicht nachträglich geändert.

1.3 Für Veranstaltungspakete mit Übernachtung gelten zusätzlich und vorrangig die besonderen Regelungen in Ziffer 18. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben bestehen.

1.4 Ticket Tailor stellt die technische Verkaufsplattform bereit. Stripe wird für die im Bestellprozess angebotenen Onlinezahlungen eingesetzt. Dadurch werden diese Unternehmen nicht zum Veranstalter oder zum Vertragspartner für die Durchführung der gebuchten Veranstaltung.

2. Buchung und Vertragsschluss

2.1 Angebote auf unserer Website und im Ticketshop fordern zur Abgabe einer Bestellung auf. Vor deren Abschluss können Auswahl und Eingaben überprüft und berichtigt werden. Mit Betätigung der eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab.

2.2 Wir nehmen die Bestellung durch eine verbindliche Buchungsbestätigung oder die Bereitstellung der Eintrittskarten an. Eine reine Eingangsbestätigung ohne Annahmeerklärung genügt hierfür nicht. Eine von uns veranlasste endgültige Einziehung des vollständigen Buchungsbetrags gilt ebenfalls als Annahme; eine bloße Zahlungsautorisierung noch nicht.

2.3 Bestellungen sollen durch volljährige Personen erfolgen. Der Besteller muss eine erreichbare E-Mail-Adresse angeben und die für die Buchung erforderlichen Angaben richtig übermitteln. Buchungsbestätigung, Zahlungsinformationen und Tickets werden elektronisch übermittelt. Bei ausbleibender Bestätigung ist der Veranstalter zu kontaktieren; auch der Spamordner sollte geprüft werden.

2.4 Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungen. Die Buchungsbestätigung und die einbezogene Fassung dieser AGB sollten gespeichert werden. Die AGB können ausgedruckt werden. Eine dauerhafte Abrufbarkeit individueller Buchungen im Kundenkonto wird nicht zugesagt.

3. Leistungen, Plätze und Veranstaltungszeiten

3.1 Umfang und Kategorie der Leistungen richten sich nach der konkreten Angebotsbeschreibung und der Buchung. Die Veranstaltung beginnt am 31. Dezember 2026 um 20:00 Uhr und endet am 1. Januar 2027 um 04:00 Uhr. Für VIP-Gäste ist der Einlass ab 19:30 Uhr vorgesehen.

3.2 Jeder gebuchte Eintritt einschließlich eines Kinder-Eintritts umfasst einen eigenen Sitzplatz entsprechend der gebuchten Kategorie. Soweit ein konkreter Platz im Saalplan verbindlich ausgewählt und bestätigt wurde, gehört dieser zur Buchung. Ein Wechsel auf einen gleichwertigen Platz ist nur aus einem sachlichen betrieblichen oder sicherheitsbedingten Grund zulässig, wenn er dem Gast unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist. Eine Herabstufung der gebuchten Kategorie wird dadurch nicht erlaubt.

3.3 Das Standard-Paket für zwei Personen enthält zwei Eintritte, einen Doppelzimmeraufenthalt mit Frühstück und den Hin- und Rücktransfer zwischen Hotel und Veranstaltungsort. Die Auswahl von Standard 1, Standard 2 oder Standard 3 erfolgt im Rahmen der im Buchungssystem für das Paket angebotenen Plätze. Das VIP-Paket enthält entsprechend zwei VIP-Eintritte sowie Doppelzimmer, Frühstück und Hin- und Rücktransfer. Einzelheiten der Hotel- und Transferleistungen regeln Ziffern 16 bis 18.

3.4 Ein separat gebuchtes Hotelangebot umfasst keine Eintrittskarte, soweit diese nicht ausdrücklich mitgebucht wird. Leistungen für weitere Personen oder zusätzliche Nächte sind nur eingeschlossen, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

4. Preise und Buchungsgebühr

4.1 Alle Preise werden in Euro angegeben. Verbraucherpreise enthalten die jeweils anfallenden gesetzlichen Steuern. Maßgeblich ist der vor Abgabe der Bestellung ausgewiesene Gesamtpreis.

4.2 Auf Eintrittskarten und Veranstaltungspakete wird eine obligatorische Buchungsgebühr von 2 % des jeweiligen Grundpreises erhoben. Sie gilt unabhängig von der gewählten Zahlungsart und ist kein Zuschlag für die Verwendung eines bestimmten Zahlungsmittels. Sie muss im auszuweisenden Gesamtpreis berücksichtigt werden und darf nicht erst durch diese AGB bekannt gegeben werden.

4.3 Zusätzlich vom Gast unmittelbar an das Hotel zu entrichtende kommunale Übernachtungsabgaben werden vor der Buchung gesondert angegeben, einschließlich ihrer Höhe oder, wenn diese noch nicht berechenbar ist, ihrer Berechnungsgrundlage. Persönliche Hotelausgaben, etwa Minibar, zusätzliche Getränke oder separat genutzte Parkleistungen, sind nicht eingeschlossen, soweit das Angebot nichts anderes vorsieht.

4.4 Nach Vertragsschluss besteht aufgrund dieser AGB kein einseitiges Preiserhöhungsrecht des Veranstalters.

5. Zahlung

5.1 Für reine Veranstaltungstickets wird der vollständige Gesamtpreis mit Vertragsschluss fällig. Bei Onlinezahlung erfolgt die Zahlung über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmittel. Bei angebotener Banküberweisung ist der Betrag innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der verbindlichen Buchungsbestätigung zu zahlen. Eine für kurzfristige Buchungen notwendige abweichende Zahlungsfrist muss vor Vertragsschluss ausdrücklich angezeigt werden.

5.2 Für Pauschalreisen gelten vorrangig die gesetzlichen Voraussetzungen und Ziffer 18.2. Die sofortige Fälligkeit für reine Veranstaltungstickets wird nicht auf Pauschalreisen übertragen.

5.3 Bei ausbleibender Zahlung richten sich Verzug, eine erforderliche Nachfrist und ein Rücktritt des Veranstalters nach den gesetzlichen Vorschriften. Pauschale Mahn- oder Stornogebühren werden durch diese AGB nicht vereinbart. Ein Ticket verschafft keinen Anspruch auf Einlass, wenn der geschuldete Preis trotz Fälligkeit und berechtigter Zahlungsaufforderung nicht bezahlt ist; gesetzliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

6. Kein freiwilliger Umtausch; Widerruf und persönliche Verhinderung

6.1 Für reine Veranstaltungstickets bieten wir kein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht an. Bei online gebuchten Freizeitdienstleistungen für einen bestimmten Termin besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies gilt entsprechend für terminierte Beherbergungsleistungen, soweit diese Vorschrift auf den jeweiligen Vertrag Anwendung findet. Für Pauschalreisen gelten die besonderen gesetzlichen Regelungen und Ziffer 18.

6.2 Bei ordnungsgemäß angebotener Veranstaltung trägt der Ticketinhaber das Risiko seiner persönlichen Nichtteilnahme, etwa wegen Krankheit, Terminüberschneidung, fehlender eigener Reisevoraussetzungen, verspäteter Ankunft oder Störungen seiner selbst organisierten Anreise. Diese Umstände begründen für reine Veranstaltungstickets allein keinen Anspruch auf Erstattung.

6.3 Gesetzliche Rechte wegen Nichterfüllung, Absage, erheblicher Änderungen oder Mängeln werden nicht ausgeschlossen. Insbesondere bleibt das gesetzliche Rücktrittsrecht bei Pauschalreisen nach Ziffer 18 unberührt.

7. Weitergabe, Ticketkontrolle und Verlust

7.1 Reine Veranstaltungstickets dürfen privat an andere Personen weitergegeben werden. Eine Namensänderung ist hierfür nicht erforderlich. Die Voraussetzungen der gebuchten Kategorie, insbesondere Altersgrenzen, müssen auch beim neuen Inhaber erfüllt sein. Für die Übertragung einer Pauschalreise gilt Ziffer 18.4.

7.2 Jeder Ticketcode berechtigt nur zur gebuchten Anzahl von Eintritten. Kopien schaffen keine zusätzlichen Ansprüche. Bereits als eingelöst registrierte Codes können zur Klärung zurückgewiesen werden. Kann ein berechtigter Inhaber eine fehlerhafte Registrierung oder einen Missbrauch nachvollziehbar darlegen, wird der Sachverhalt geprüft; der erste Scan ersetzt nicht die Prüfung berechtigter Einwendungen.

7.3 Tickets und Codes sind vor unbefugter Verwendung zu schützen. Bei Verlust oder fehlendem Zugriff ist der Veranstalter möglichst vor der Veranstaltung mit Buchungsnachweis zu kontaktieren. Eine erneute Bereitstellung kann nach Prüfung der Berechtigung und Sperrung eines bisherigen Codes erfolgen. Eine verschuldensunabhängige Haftung des Kunden für jeden Missbrauch wird nicht begründet.

8. Einlass, verspätete Ankunft und Wiedereinlass

8.1 Für den Einlass ist ein gültiges Ticket vorzulegen. Altersnachweise dürfen verlangt werden, soweit dies zur Kontrolle der Ticketkategorie oder des Jugendschutzes erforderlich ist. Sicherheitskontrollen müssen verhältnismäßig sein.

8.2 Ein späterer Einlass sowie ein vorübergehendes Verlassen mit anschließendem Wiedereinlass sind bis zum Veranstaltungsende möglich. Hierfür sind die vor Ort mitgeteilten Nachweise und Kontrollabläufe zu beachten, etwa die Mitnahme des Tickets und einer ausgegebenen Einlasskennzeichnung. Nach 04:00 Uhr besteht kein Anspruch auf weitere Veranstaltungsleistungen. Persönlich verpasste Programmteile werden nicht nachgeholt oder anteilig erstattet.

9. Änderungen von Programm und Durchführung

9.1 Aus sachlichen Gründen, insbesondere bei Erkrankung oder Ausfall von Mitwirkenden, technischen Störungen oder notwendigen Sicherheitsmaßnahmen, dürfen wir einzelne Künstler, Showbeiträge, Moderation, DJ, Reihenfolge und einzelne Programmuhrzeiten ändern oder durch gleichwertige Leistungen ersetzen. Voraussetzung ist, dass die Änderung unter Abwägung beiderseitiger Interessen zumutbar bleibt und Gesamtcharakter und wesentlicher Wert der vereinbarten Veranstaltung erhalten bleiben.

9.2 Eine solche zulässige Änderung begründet für sich allein keinen Erstattungsanspruch. Dies gilt nicht, wenn gerade ein bestimmter Auftritt ausdrücklich als wesentlicher Vertragsinhalt vereinbart wurde und dessen Wegfall eine erhebliche Änderung darstellt. Die vollständige Ersetzung der vereinbarten Gala durch eine andersartige Veranstaltung wird nicht erlaubt.

9.3 Geringfügige Anpassungen des Einlass- oder Ablaufplans sowie ein aus zwingenden sachlichen Gründen erforderlicher Wechsel auf eine gleichwertige Veranstaltungsstätte innerhalb Dortmunds sind nur zulässig, soweit sie im konkreten Fall zumutbar sind und keine erhebliche Änderung wesentlicher Vertragsleistungen bewirken. Über relevante Änderungen informieren wir rechtzeitig über die bei der Buchung angegebenen Kontaktdaten. Zwingende Rechte bei erheblichen Änderungen bleiben erhalten; bei Pauschalreisen gilt vorrangig Ziffer 18.5.

10. Absage, Verlegung und außergewöhnliche Ereignisse

10.1 Wird die Veranstaltung vollständig abgesagt und nicht erbracht, wird bei reinen Veranstaltungstickets der für die ausgefallene Leistung gezahlte Gesamtpreis einschließlich der vom Veranstalter erhobenen obligatorischen Buchungsgebühr erstattet. Eigene Plattform- und Zahlungsabwicklungskosten werden nicht pauschal vom Erstattungsbetrag abgezogen.

10.2 Eine Verlegung auf einen anderen Veranstaltungstag kann angeboten werden. Diese AGB verpflichten den Kunden nicht, einen Ersatztermin anzunehmen oder statt einer gesetzlich geschuldeten Erstattung einen Gutschein zu akzeptieren. Für Änderungen und Rücktritte bei Pauschalreisen gilt Ziffer 18.

10.3 Behördliche Verbote, Naturereignisse, Krieg, Terrorlagen, pandemiebedingte Beschränkungen und vergleichbare außergewöhnliche Umstände können eine Änderung oder Absage erforderlich machen. Sie berechtigen nicht automatisch dazu, Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen einzubehalten. Ob Leistungspflichten entfallen, Zahlungen zurückzuzahlen sind oder Schadensersatz geschuldet wird, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

10.4 Für selbständig bei Dritten gebuchte Anreise oder Unterkunft übernehmen wir keine vertragliche Erstattungsgarantie. Gesetzliche Schadensersatzansprüche gegen uns bleiben nach Maßgabe der Ziffer 19 bestehen. Bei von uns verkauften Pauschalreisen dürfen Hotel und Transfer nicht allein mit dem Hinweis auf externe Anbieter aus der Verantwortung des Veranstalters ausgeklammert werden.

11. Hausrecht und Verhalten

11.1 Gäste haben andere Personen zu respektieren und angemessene Sicherheits- und Hausordnungsanweisungen zu beachten. Untersagt sind insbesondere Gewalt, Drohungen, Belästigung, gefährdendes Verhalten, das Mitführen verbotener Waffen und Gegenstände, rechtswidriger Drogenkonsum sowie erhebliche Störungen des Veranstaltungsablaufs.

11.2 Bei erheblichen Verstößen oder konkreter Gefährdung kann der Einlass verweigert oder ein Gast ausgeschlossen werden. Eine vorherige Abmahnung erfolgt, soweit sie nach Schwere und Dringlichkeit des Vorfalls zumutbar und erfolgversprechend ist. Die Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein.

11.3 Bei einem vom Gast schuldhaft verursachten, berechtigten Ausschluss richten sich verbleibende Vergütungs- und Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz. Anzurechnende ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwertung werden berücksichtigt. Ein automatischer Anspruch auf vollständige Erstattung besteht dadurch nicht; eine pauschale Vertragsstrafe wird nicht vereinbart.

12. Minderjährige und Alkohol

12.1 Kinder unter drei Jahren werden nicht zugelassen. Für Kinder von drei bis einschließlich fünfzehn Jahren gelten die angebotenen Kinderkategorien. Maßgeblich ist das Alter am Veranstaltungstag. Ab sechzehn Jahren ist die entsprechende reguläre Eintrittskarte erforderlich.

12.2 Alle minderjährigen Gäste dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung mindestens eines personensorgeberechtigten Elternteils besuchen. Die Begleitung und Aufsicht müssen während des gesamten Aufenthalts gewährleistet sein. Eine Kinderbetreuung wird nicht angeboten. Gesetzliche Schutz- und Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters bleiben unberührt.

12.3 Alkohol wird ausschließlich nach den gesetzlichen Jugendschutzvorschriften ausgegeben. Das Personal darf bei erkennbarer erheblicher Alkoholisierung oder konkreter Gefährdung weitere alkoholische Getränke verweigern. All Inclusive begründet keinen Anspruch auf eine gesetzeswidrige oder gesundheitsgefährdende Ausgabe von Alkohol. Gesetzliche Pflichten des Veranstalters und des Ausschankpersonals bleiben bestehen.

13. Speisen, Getränke und Allergene

13.1 Geschuldet ist die in der jeweiligen Kategorie beschriebene Verpflegung. Das allgemeine Buffet ist kein individuell zusammengestelltes Diätangebot. Besondere vegetarische, vegane oder sonstige individuelle Menüs und Sonderbestellungen werden nicht angeboten. Einzelne geeignete Speisen im Buffet begründen keine Zusage einer vollständig auf bestimmte Ernährungsbedürfnisse abgestimmten Verpflegung.

13.2 Einzelne Speisen dürfen bei sachlicher Notwendigkeit durch gleichwertige Alternativen ersetzt werden, sofern der vereinbarte Gesamtumfang erhalten bleibt. Gesetzlich vorgeschriebene Informationen über Allergene und sonstige Lebensmittelangaben müssen zugänglich sein. Gäste mit Allergien sollten sich vor dem Verzehr beim zuständigen Personal informieren. Eine individuelle Allergenfreiheit oder vollständige Freiheit von Kreuzkontaminationen wird nicht zugesagt; vorgeschriebene Hygiene-, Sicherheits- und Informationspflichten bleiben uneingeschränkt bestehen.

13.3 Die Ausführung durch ein Cateringunternehmen beseitigt unsere Verantwortung für die von uns geschuldete Verpflegung nicht. In der Angebotsbeschreibung ausdrücklich als „pro Tisch“ bezeichnete Leistungen werden dem Tisch gemeinsam und nicht jedem Gast oder jeder Buchung gesondert bereitgestellt.

14. Garderobe und persönliche Gegenstände

14.1 Die kostenlose Garderobe wird von der Veranstaltungsstätte mit Personal und Ausgabe von Garderobenmarken betrieben. Eine tatsächliche Entgegennahme zur Aufbewahrung wird nicht als bloße unbeaufsichtigte Ablage behandelt. Ansprüche aus der übernommenen Verwahrung bleiben bestehen.

14.2 Die Garderobenmarke ist sorgfältig aufzubewahren. Bei Verlust kann die Ausgabe bis zur nachvollziehbaren Klärung der Berechtigung zurückgestellt werden. Der Verlust der Marke führt nicht automatisch zum Verlust des Herausgabeanspruchs. Wertgegenstände, Geld und Dokumente sollten nicht in abgegebenen Kleidungsstücken verbleiben.

14.3 Für unbeaufsichtigt zurückgelassene Gegenstände wird keine Verwahrung übernommen. Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung setzt die jeweils gesetzlichen Voraussetzungen voraus. Soweit die Garderobe unserer vertraglichen Leistung zuzurechnen ist, können wir uns nicht allein durch den Hinweis auf den Betreiber der Veranstaltungsstätte von Verantwortung befreien. Ziffer 19 bleibt anwendbar.

15. Anreise und Parken

15.1 Die eigene Anreise liegt beim Gast, soweit kein Transfer gebucht wurde. Allgemeine Anreisehinweise sind keine Zusage bestimmter Fahrzeiten oder der Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel und Taxis.

15.2 VIP-Parkplätze werden nach Verfügbarkeit angeboten; eine individuelle Stellplatzreservierung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurde. Eine bei Vertragsschluss bereits ausdrücklich zugesagte weitergehende Parkplatzleistung wird durch diese Regelung nicht eingeschränkt. Allein die Bereitstellung einer Parkmöglichkeit begründet keine Bewachung oder Verwahrung des Fahrzeugs.

16. Hotel

16.1 Die gebuchte Übernachtung erfolgt im Dorint Hotel Dortmund vom 31. Dezember 2026 bis zum 1. Januar 2027. Beim Paket für zwei Personen ist ein Doppelzimmer mit Frühstück für zwei Personen enthalten. Der Hotelbetreiber erbringt die Beherbergung tatsächlich; Vertragspartner für das bei uns gekaufte Paket bleibt BMGS Production OÜ.

16.2 Die Uhrzeit der Zimmerbereitstellung richtet sich nach der vor Buchung mitgeteilten Hotelinformation. Ein vorzeitiger Zimmerbezug wird nicht zugesagt. Das Frühstück am 1. Januar 2027 ist von 06:30 bis 12:00 Uhr vorgesehen; der Check-out ist bis 15:00 Uhr möglich.

16.3 Für die Zimmerzuordnung benötigte Namen der übernachtenden Gäste sind rechtzeitig mitzuteilen. Bei einer kurzfristigen Buchung sind sie unverzüglich nachzureichen. Gesetzlich erforderliche Angaben und Ausweisdokumente sind beim Check-in bereitzuhalten. Die kommunale Übernachtungsabgabe ist, entsprechend der vorvertraglichen Preisangabe, vom Gast beim Hotel zu entrichten.

16.4 Angemessene Haus- und Sicherheitsregeln des Hotels sind zu beachten. Zusätzliche, vom Gast unmittelbar beim Hotel bestellte Leistungen rechnet dieser mit dem Hotel ab. Vereinbarungen zwischen Veranstalter und Hotel über Stornierungen werden nicht allein durch ihre Existenz Bestandteil des Vertrags mit dem Gast.

17. Transfer

17.1 Der im Angebot eingeschlossene Transfer umfasst die Fahrt vom Hotel zum Veranstaltungsort und die Rückfahrt zum Hotel. Ausführendes Unternehmen ist IBS GmbH & Co. KG. Die geschuldete Organisation des gebuchten Transfers bleibt Aufgabe des Veranstalters.

17.2 Die Fahrten erfolgen nach dem gesondert mitgeteilten Fahrplan. Für VIP-Paketgäste ist ein gesonderter Transfer mit einer vorgesehenen Ankunft etwa dreißig Minuten vor dem regulären Veranstaltungsbeginn vorgesehen. Die konkreten Abfahrtsorte und -zeiten sowie zumutbare, sachlich erforderliche Änderungen werden den gebuchten Gästen rechtzeitig mitgeteilt.

17.3 Gäste müssen zur mitgeteilten Zeit am angegebenen Abfahrtsort sein. Verpasst ein Gast aus einem von ihm zu vertretenden Grund eine ordnungsgemäß angebotene Fahrt, organisiert und bezahlt er seine Ersatzbeförderung selbst. Dies gilt nicht bei einem vom Veranstalter oder seinen Leistungsträgern zu verantwortenden Ausfall, einer fehlerhaften Fahrplaninformation oder sonstigen gesetzlichen Ansprüchen.

17.4 Gesetzliche Sicherheitsvorgaben und Anweisungen des Fahrpersonals sind einzuhalten. Die Beauftragung eines Busunternehmens schließt unsere Verantwortung für vertraglich geschuldete Leistungen und zurechenbare Pflichtverletzungen nicht aus.

18. Besondere Bedingungen für Pauschalreisen

18.1 Die gemeinsam zu einem Gesamtpreis angebotenen Standard- und VIP-Pakete mit Veranstaltungseintritt und Übernachtung werden als Pauschalreisen behandelt. BMGS Production OÜ ist hierfür Reiseveranstalter. Diese Ziffer gilt auch für weitere Buchungen, auf die nach ihrer tatsächlichen Zusammensetzung das Pauschalreiserecht Anwendung findet. Die gesetzlichen Rechte nach §§ 651a ff. BGB gehen entgegenstehenden allgemeinen Ticketbedingungen vor. Insbesondere gilt der Ausschluss freiwilliger Ticketrückgaben nicht als Ausschluss gesetzlicher Reise-Rücktrittsrechte.

18.2 Vor der Buchung sind die vorgeschriebenen Reiseinformationen und das einschlägige Formblatt zur Verfügung zu stellen. Vorauszahlungen dürfen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere bei wirksamer Insolvenzsicherung und Bereitstellung der vorgeschriebenen Angaben zum Absicherer beziehungsweise zur zuständigen Sicherungseinrichtung, gefordert oder angenommen werden. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Absicherung in einem anderen EU-/EWR-Staat wird nach § 651s BGB berücksichtigt. Diese AGB sind selbst kein Nachweis einer solchen Absicherung. Höhe und Fälligkeit rechtlich zulässiger Vorauszahlungen müssen vor Vertragsschluss konkret vereinbart werden; Ziffer 5.1 begründet für Pauschalreisen keine sofortige vollständige Vorauszahlungspflicht.

18.3 Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Veranstalter verliert dadurch den Anspruch auf den Reisepreis, kann jedoch nach § 651h BGB eine angemessene Entschädigung verlangen. Es werden keine pauschalen Stornosätze vereinbart. Die Entschädigung berechnet sich konkret aus dem Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs aus der Verwendung der Reiseleistungen. Sie wird auf Verlangen begründet. Bei den in § 651h Absatz 3 BGB beschriebenen unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen entfällt die Entschädigung. Gesetzlich geschuldete Rückzahlungen nach einem Rücktritt erfolgen unverzüglich, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen.

18.4 Der Reisende kann nach § 651e BGB auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail, mitteilen, dass eine andere Person in den Vertrag eintritt. Eine spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugehende Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig. Ein Widerspruch ist nur bei Nichterfüllung der vertraglichen Reiseerfordernisse zulässig. Erstattet werden müssen nur angemessene, tatsächlich entstehende und nachgewiesene Mehrkosten. Die gesetzliche gesamtschuldnerische Haftung des bisherigen und des neuen Reisenden bleibt bestehen.

18.5 Unerhebliche Änderungen anderer Reiseleistungen als des Preises sind nur nach Maßgabe von § 651f Absatz 2 BGB vorbehalten und werden vor Reisebeginn klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. Erhebliche Änderungen richten sich nach § 651g BGB, einschließlich der vorgeschriebenen Informationen, Wahlrechte und Fristen. Ein allgemeines Preiserhöhungsrecht wird nicht vereinbart. Ein Rücktritt des Veranstalters richtet sich nach § 651h Absatz 4 BGB; ein Rücktritt wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl wird in diesen AGB nicht vereinbart.

18.6 Reisemängel sollen dem Veranstalter unverzüglich gemeldet werden, damit Abhilfe möglich ist. Ansprechpartner ist BMGS Production OÜ über die in Ziffer 1 genannten Kontaktdaten sowie die vor Reisebeginn benannte Kontaktstelle. Rechte auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung, Kündigung, Schadensersatz und Beistand richten sich nach §§ 651i ff. BGB. Eine unterlassene Mängelanzeige hat nur die gesetzlich vorgesehenen Folgen. Die Verantwortung für vereinbarte Leistungen wird nicht auf Hotel, Busunternehmen oder andere Leistungsträger abgewälzt.

18.7 Für Pauschalreisen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Die Beschränkung bei einfacher Fahrlässigkeit in Ziffer 19.2 wird auf die gesetzliche Reiseveranstalterhaftung nicht angewandt. Die gesetzliche Verjährung von Reiseansprüchen wird nicht verkürzt.

18.8 Ausführung durch Hotel und Beförderungsunternehmen

BMGS Production OÜ organisiert und koordiniert die im gebuchten Veranstaltungspaket vereinbarten Leistungen. Die Beherbergung und die vereinbarten Hotelleistungen werden vom in der Buchungsbeschreibung genannten Hotel erbracht. Die vereinbarten Transferleistungen werden vom dort genannten Beförderungsunternehmen ausgeführt. Die eingesetzten Unternehmen erfüllen die für ihren jeweiligen Betrieb geltenden gesetzlichen Pflichten, insbesondere hinsichtlich des Hotelbetriebs beziehungsweise der sicheren Personenbeförderung.

Bei einem von BMGS Production OÜ verkauften Veranstaltungspaket bleibt BMGS Production OÜ Vertragspartner des Kunden. Die Beauftragung dieser Leistungsträger beschränkt weder die gesetzliche Verantwortung von BMGS Production OÜ für die vertragsgemäße Erbringung des Pakets noch die gesetzlichen Rechte des Kunden. Mängel der gebuchten Paketleistungen können BMGS Production OÜ über die in diesen AGB genannten Kontaktdaten gemeldet werden; eine vorherige erfolglose Beschwerde beim Hotel oder Beförderungsunternehmen ist hierfür nicht erforderlich.

Leistungen, die der Kunde außerhalb des bei BMGS Production OÜ gebuchten Pakets selbständig und unmittelbar beim Hotel oder bei anderen Unternehmen bestellt, werden mit dem jeweiligen Anbieter vereinbart und abgerechnet. Gesetzliche Pflichten von BMGS Production OÜ, insbesondere bei einer etwaigen Vermittlung verbundener Reiseleistungen, bleiben unberührt.

Русский перевод пункта 18.8 — оказание услуг отелем и перевозчиком

BMGS Production OÜ организует и координирует услуги, согласованные в составе приобретённого пакета мероприятия. Проживание и согласованные гостиничные услуги предоставляет отель, указанный в описании бронирования. Согласованные услуги трансфера выполняет указанный там перевозчик. Привлечённые компании исполняют предусмотренные законом обязанности, относящиеся к их деятельности, в частности к работе отеля и безопасной перевозке пассажиров.

При продаже пакета компанией BMGS Production OÜ она остаётся стороной договора с покупателем. Привлечение этих исполнителей не ограничивает ни установленную законом ответственность BMGS Production OÜ за надлежащее исполнение пакета, ни законные права покупателя. О недостатках услуг, входящих в приобретённый пакет, можно сообщить BMGS Production OÜ по контактным данным, указанным в настоящих AGB; предварительно обращаться с безрезультатной жалобой к отелю или перевозчику не требуется.

Услуги, которые покупатель самостоятельно заказывает непосредственно у отеля или других компаний вне приобретённого у BMGS Production OÜ пакета, согласовываются и оплачиваются соответствующему поставщику. Установленные законом обязанности BMGS Production OÜ, в том числе при возможном посредничестве в приобретении связанных туристических услуг, сохраняются.

19. Haftung

19.1 Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für schuldhafte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.

19.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir im Übrigen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Bei einfach fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Ziffern 19.1 und 18.7 bleiben unberührt.

19.3 Diese zulässigen Haftungsbeschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung für zurechenbares Verhalten eingesetzter Leistungsträger wird nicht allein wegen deren rechtlicher Selbständigkeit ausgeschlossen. Für eigenständige Handlungen anderer Gäste oder selbst beauftragter Dritter haften wir nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen einer eigenen oder zurechenbaren Verantwortlichkeit erfüllt sind.

19.4 Gesetzliche Ansprüche auf Erfüllung, Rückzahlung, Minderung oder Vertragsbeendigung werden durch die vorstehenden Schadensersatzregelungen nicht pauschal ausgeschlossen.

20. Foto- und Videoaufnahmen

20.1 Während der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen angefertigt. Vorgesehene Verwendungszwecke sind die Dokumentation und Berichterstattung über die Veranstaltung sowie deren Bewerbung, einschließlich der Präsentation auf unserer Website und in unseren Auftritten bei Instagram, Facebook, TikTok, YouTube und Pinterest.

20.2 Jede Aufnahme und Veröffentlichung benötigt eine tragfähige Rechtsgrundlage. Übersichts- und Veranstaltungsaufnahmen können nach einer konkreten Interessenabwägung auf berechtigte Interessen gestützt werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine überwiegenden Interessen der abgebildeten Personen entgegenstehen. Diese Regelung erteilt keine pauschale Erlaubnis für jede Aufnahme oder Werbenutzung.

20.3 Für gezielte Porträts und werbliche Nutzungen, die eine Einwilligung erfordern, holen wir eine gesonderte, freiwillige und zweckbezogene Einwilligung ein. Erkennbare Kinderporträts werden nicht aufgrund des Ticketkaufs veröffentlicht; hierfür wird die erforderliche gesonderte Einwilligung der Sorgeberechtigten und, soweit erforderlich, des einsichtsfähigen Kindes eingeholt. Die Ablehnung einer solchen Einwilligung ist kein Grund, eine sonst bestehende Teilnahmeberechtigung zu verweigern.

20.4 Der Kauf eines Tickets, die Anerkennung dieser AGB und das Betreten der Veranstaltung gelten nicht als pauschale Einwilligung in die Veröffentlichung oder beliebige kommerzielle Nutzung des eigenen Bildnisses. Einwilligungen können mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bei Verarbeitung aufgrund berechtigter Interessen gelten die gesetzlichen Widerspruchsrechte. Hinweise und Anliegen können an das Aufnahmeteam oder an info@silvester-exclusiv.de gerichtet werden. Weitere Informationen zu Rechtsgrundlagen, Empfängern und Betroffenenrechten ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen zur Veranstaltung.

21. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird in den gesonderten Datenschutzhinweisen erläutert. Diese AGB ersetzen weder die Datenschutzerklärung noch erforderliche Informationen bei der Buchung oder am Veranstaltungsort. Eine Zustimmung zu Vertragsbedingungen ist keine Einwilligung in Werbung, Cookies oder Fotoveröffentlichungen.

22. Fehler, Beanstandungen und Verbraucherstreitbeilegung

22.1 Offensichtliche Schreib- und Darstellungsfehler dürfen berichtigt werden. Daraus folgt kein Recht, bereits vereinbarte Preise oder Leistungen beliebig zu ändern. Gesetzliche Rechte, insbesondere zur Anfechtung unter ihren gesetzlichen Voraussetzungen, bleiben bestehen.

22.2 Beanstandungen können an die in Ziffer 1 genannten Kontaktdaten gerichtet werden. Wir nehmen nicht freiwillig an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungs- und Informationspflichten sowie das Recht des Verbrauchers, eine zuständige Stelle oder ein Gericht anzurufen, bleiben unberührt.

23. Sprache, anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

23.1 Diese AGB werden in deutscher Sprache bereitgestellt. Sie gelten nur, soweit sie vor Vertragsschluss verständlich zugänglich gemacht und wirksam vereinbart wurden. Etwaige Übersetzungen dienen dem Verständnis; individuell vereinbarte Zusagen und zwingende Transparenzanforderungen werden dadurch nicht eingeschränkt.

23.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts, die ohne diese Rechtswahl anwendbar wären, unberührt. Gesetzliche internationale Zuständigkeits- und Verbrauchergerichtsstandsregeln bleiben erhalten; ein ausschließlicher Gerichtsstand zulasten von Verbrauchern wird nicht vereinbart.

23.3 Für unwirksame oder nicht einbezogene Vertragsbestimmungen gelten die gesetzlichen Folgen, insbesondere § 306 BGB. Eine automatische Ersetzung durch die für den Veranstalter wirtschaftlich günstigste Regelung wird nicht vereinbart.